Tipp 1: Zugänge umbauen
Wenn Sie in Zukunft nicht mehr planen, das Auto in der Garage zu parken, können zunächst die Garagentore entfernt und verkauft werden. Die so entstandene Öffnung muss natürlich zugemauert und anschließend eine Tür integriert werden. Um in dem neuen Wohnraum auch ausreichend Licht zu erhalten, können zusätzlich auch einige Fenster eingebaut werden. Natürlich entstehen durch den Umbau der Garage auch diverse Kosten, welche jedoch durch den Verkauf des Garagentors gesenkt werden können.
Tipp 2: Versorgungstechnik installieren
Wenn der neue Wohnraum auch in kalten Monaten genutzt werden soll, muss natürlich auch Heizung, Strom und auch Wasser vorhanden sein. Hierfür lohnt es sich einen Heizkörper aufzustellen, der an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen wird. Die Kosten belaufen sich, inklusive des Verlegens der Rohre und dem neuen Heizkörper, auf ungefähr 1.500 Euro. Eine Alternative ist es, einen Elektroheizkörper zu nutzen, welcher schon für 100 Euro erworben werden kann. Zwar verbraucht dieser vergleichsweise viel Strom, aber wenn der Raum nur gelegentlich genutzt wird, ist dies kein Problem.
Tipp 3: Den neuen Raum dämmen
Doch egal, wie der neue Wohnraum beheizt wird, wichtig ist es, dass die Außenwände nachträglich gedämmt werden. So können Sie die Energieverluste minimieren und Strom sparen. Wenn Sie erfahren wollen, wie gut Ihr Haus wirklich gedämmt ist, sollten Sie den sogenannten U-Wert in Erfahrung bringen. Je höher dieser Wert ist, desto größer sind die Wärmeverluste der Wände. Somit macht es Sinn, den neuen Raum beziehungsweise die Außenwände, so gut wie möglich zu dämmen.
Tipp 4: Autozulassung beachten
Das deutsche Zulassungsrecht setzt für das Führen von Autos und anderen KfZ einen ordentliche Kfz Zulassung voraus. Diese zulässigen Autokennzeichen können bei der Zulassungstelle oder auch online vorbereitet werden mit dem passenden Kennzeichen.
Bsp. wie bei diesem Anbieter.
Tipp 5: Baurecht beachten
Das deutsche Baurecht setzt für diverse Um- und auch Ausbauten enge Grenzen, welche jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen können. Ist die Garage bautechnisch in das Eigenheim integriert, kann sie auch problemlos auch als Wohnraum genutzt werden und es ist nicht notwendig eine zuständige Behörde zu informieren. Wenn sie jedoch an das Haus angebaut wurde, ist die Sachlage etwas schwieriger. In diesem Fall muss die zuständige Behörde informiert werden, wenn der Raum nicht mehr als Unterstellmöglichkeit des Autos, und eben für andere Zwecke, genutzt wird. Sicherlich wird nicht jede zweckentfremdete Garage von einer Behörde kontrolliert, aber Sie sind auf der sicheren Seite, falls doch einmal ein Kontrolleur vorbeikommt. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- amtlicher Bauantrag
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Bebauungsplan